1. Anbieter
Save with Sun GmbH, Adam-Krafft-Weg 4, 91586 Lichtenau, Deutschland
Geschäftsführer: Matthias Röschinger
Amtsgericht Ansbach, HRB 8102
E-Mail: info@save-with-sun.de
2. Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von SWS Monitor und ergänzen den Auftrag, die Bestellung, den Servicevertrag, das gebuchte Servicepaket und gegebenenfalls weitere wirksam einbezogene Bedingungen der Save with Sun GmbH. Individuell vereinbarte Leistungsinhalte gehen bei Widersprüchen vor.
3. Leistungsgegenstand
SWS Monitor ist eine technische Fernüberwachungs- und Supportplattform. Abhängig vom gebuchten Servicepaket verarbeitet die Plattform Anlagenstatus, überwachte Geräte, 5-Minuten-Messwerte, Ereignisse und Fehlermeldungen, erkennt technische Auffälligkeiten, bündelt zusammengehörige Meldungen in anlagenbezogenen Tickets und kann Benachrichtigungen sowie Supportabläufe auslösen.
Welche Portalansichten, Historien, Monitoringintervalle, Reaktionszeiten, Benachrichtigungen und Supportleistungen geschuldet sind, ergibt sich aus dem konkret gebuchten Servicepaket. Angaben wie „Datenstand“ oder „5-Minuten-Daten“ bezeichnen keine Echtzeitdaten.
4. Abgrenzung der Remote-Leistung
Eine Portal- oder Benachrichtigungsfunktion garantiert nicht, dass jede technische Abweichung, Störung oder Gefahr vollständig oder unmittelbar erkannt wird. Insbesondere kann eine Meldung erst verarbeitet werden, wenn die erforderlichen Daten über die Herstellerschnittstelle bereitgestellt wurden.
5. Technische Voraussetzungen und Mitwirkung
Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Voraussetzungen bereit. Hierzu gehören insbesondere:
- eine funktionsfähige Internet- und Anlagenkommunikation,
- korrekte Registrierung und Zuordnung der vertraglich überwachten Anlage und Geräte,
- bei SMA-Systemen ein zur Freigabe berechtigtes Anlageninhaber- beziehungsweise System-Owner-Konto,
- Erteilung und Aufrechterhaltung der erforderlichen Datenfreigabe gegenüber SMA,
- richtige und aktuelle Kontakt-, Anlagen- und Installateurdaten,
- unverzügliche Mitteilung wesentlicher Änderungen an Anlage, Betreiber, Kommunikation oder Zugriffsberechtigung.
6. SMA-Anbindung und erneute Freigabe
Für den Abruf von SMA-Anlagendaten ist eine vom Anlageninhaber beziehungsweise SMA-System Owner erteilte Berechtigung erforderlich. SWS Monitor kann die Berechtigungsanfrage anhand der beim SMA-Konto hinterlegten E-Mail-Adresse auslösen. Die Entscheidung über die Freigabe erfolgt innerhalb der von SMA bereitgestellten Systeme.
Wird die Berechtigung nicht erteilt, abgelehnt, läuft sie ab oder wird sie widerrufen, kann die abhängige Monitoring-Leistung nicht erbracht werden. SWS Monitor kennzeichnet den unterbrochenen Zugriff und kann einen erneuten Freigabeprozess anbieten. Mit Vertragsende wird die weitere Verarbeitung und Abfrage für den Vertrag beendet; die technische Behandlung der SMA-Berechtigung richtet sich zusätzlich nach den von SMA bereitgestellten Funktionen.
7. Verfügbarkeit von Drittsystemen
SWS Monitor ist auf Telekommunikationsverbindungen, Herstellerportale, Schnittstellen und sonstige Drittsysteme angewiesen. Wartungen, Störungen, API-Limits, Änderungen oder Ausfälle insbesondere bei SMA können dazu führen, dass Daten verspätet, unvollständig oder zeitweise nicht verfügbar sind. Vor kundenbezogenen Störungsbenachrichtigungen kann der bekannte SMA-Dienststatus berücksichtigt werden.
Wir schulden keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit fremder Systeme. Eigene Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass das Monitoring möglichst wenig beeinträchtigt wird.
8. Tickets, Benachrichtigungen und Support
Zusammengehörige technische Meldungen einer Anlage können in einem Ticket geführt werden. Betroffene Meldungen und Geräte werden im Ticketverlauf dokumentiert. Die Erkennung eines Zustands und der Beginn einer vereinbarten Reaktionszeit setzen voraus, dass die relevanten Daten technisch vorliegen.
Automatische E-Mail- oder Push-Hinweise sind Unterstützungsfunktionen. Zustellung und Zeitpunkt können von Endgerät, Browser, Mailserver und Drittdiensten abhängen. Der Kunde bleibt verpflichtet, erkennbare akut gefährliche Zustände nach Herstellerangaben und gegebenenfalls durch eine qualifizierte Fachkraft prüfen zu lassen.
Allgemeine Supportanfragen können einem Mitarbeiter automatisch zugeordnet werden. Bei der Weitergabe einer Störung an einen Installateur erfolgt der Versand erst nach einer ausdrücklichen Kundenfreigabe im vorgesehenen Ablauf.
9. Benutzerkonto und Zugangsdaten
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden. Der Kunde informiert uns unverzüglich bei vermutetem Verlust oder Missbrauch. Zugänge dürfen vorübergehend gesperrt werden, soweit dies zur Abwehr eines konkreten Sicherheitsrisikos erforderlich ist.
10. Servicezeitraum, Monats- und Jahresabo
Der Abrechnungs- und Leistungszeitraum ergibt sich aus der Bestellung. Ein als Monatsabo gekennzeichnetes SWS-Monitor-Paket ist ab Bestell- beziehungsweise Periodenbeginn für einen Monat bezahlt. Ein als Jahresabo gekennzeichnetes Paket ist ab Bestell- beziehungsweise Periodenbeginn für ein Jahr bezahlt. Das konkrete Beginn- und Enddatum wird im Vertrag beziehungsweise Kundenkonto geführt.
Bei einer Fortsetzung über den Shop wird eine neue, eindeutig zuordenbare Bestellung desselben Kunden und derselben SWS-Monitor-Artikelnummer als nachfolgender Leistungszeitraum verarbeitet. Dadurch wird kein zweiter paralleler Kundenvertrag für dieselbe Leistung angelegt, sondern der vorhandene Vertrag periodengerecht fortgeschrieben.
11. Kündigung und Auslaufen
Kündigung und automatische Verlängerung richten sich nach der Bestellung, dem Abonnement und den gesetzlichen Vorgaben. Eine Kündigung beendet bereits bezahlte Leistungen grundsätzlich nicht vor Ablauf des bezahlten Zeitraums.
Geht bis zum Ablauf des ersten Kalendertages nach dem Ende des bezahlten Zeitraums keine eindeutig passende Folge-Bestellung desselben Kunden und derselben SWS-Monitor-Artikelnummer ein, wird das Abonnement im SWS Monitor als endgültig beendet behandelt. Während dieser technischen Zuordnungsfrist wird kein zusätzlicher entgeltlicher Leistungszeitraum unterstellt. Bei rechtzeitig eingehender Folge-Bestellung wird die Fortsetzung dem bestehenden Vertrag zugeordnet.
Nach der endgültigen Beendigung wird die dem SWS Monitor erteilte SMA-Datenfreigabe automatisiert widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine neuen SMA-Anlagen- und Messdaten mehr abgerufen. Eine spätere erneute Aktivierung erfordert einen neuen wirksamen Vertrag und eine neue Freigabe des Anlageninhabers.
12. Änderungen an Anlage und Fremdeingriffe
Änderungen an Parametern, Geräten, Firmware, Netzwerk, Portalzuordnung oder Anlagenkonfiguration durch Kunden, Installateure, Hersteller oder Dritte können das Monitoring beeinflussen. Einschränkungen der Datenverfügbarkeit oder fehlerhafte Schlussfolgerungen aufgrund nicht mitgeteilter Änderungen liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, soweit gesetzlich zulässig.
13. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingendes Verbraucherrecht bleibt unberührt.
14. Vertragsende und Daten
Mit Ende des Vertrags werden laufende Überwachung, kundenbezogene Benachrichtigungen und weitere Datenabrufe für die vertragliche Anlage beendet. Die Behandlung bereits gespeicherter Daten richtet sich nach den Datenschutzhinweisen und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ein Kundenkonto kann nach Abschluss offener Vorgänge deaktiviert, anonymisiert oder gelöscht werden, soweit keine Aufbewahrungspflicht oder Rechtsgrundlage entgegensteht.
15. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die aktuelle Datenschutzerklärung für SWS Monitor.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Gerichtsstandvereinbarungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.